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Das zentrale Motiv unseres Verständnisses
von Liberalität ist die positive Freiheit, die
wir als Freiheit zur Selbstentfaltung und Selbstverwirklichung
begreifen. Unser Liberalismusverständnis steht
im Erbe der Aufklärung und in ihrem Vertrauen
auf die menschlichen Fähigkeiten, die Welt zu
verstehen, ihre Gesetzmäßigkeiten und Grundprinzipien
zu begreifen. Wir sind davon überzeugt, daß
der einzelne Mensch mit seinen Motiven und Interessen
die maßgebliche Triebkraft der gesellschaftlichen
Entwicklung ist. Eine mögliche Atomisierung der
Gesellschaft begreifen wir als Gefahr, weil Selbstverwirklichung
und Selbstentfaltung der Anregung und Förderung
durch Gemeinschaften bedarf.
Unsere Auffassung von Liberalismus verlangt
einen liberalen Staat und eine tolerante Gesellschaft.
In einer starken Verankerung von Grundrechten sehen
wir ein Fundament der demokratischen Ordnung. Wir
erkennen Defizite im Grundrechtsbewußtsein sowohl
in der Bevölkerung als auch in der Politik. Wir
sind mißtrauisch gegenüber Differenzierungen
zwischen Staatsbürger- und Menschenrechten. Grundrechte
müssen ungeteilt und für alle Menschen gelten.
Sie dürfen keine nationalen und kontinentalen
Grenzen kennen, keine ethnischen Unterscheidungen
treffen und auch nicht an den Mauern von Gefängnissen,
Flüchtlingslagern oder Heilanstalten enden.
Das in Österreich immer wieder betriebene
Zurechtzimmern der Verfassung, um Gesetze, die tagespolitischem
Nutzendenken entsprechen, gegen die Überprüfung
an den Grundrechten zu immunisieren, lehnen wir ab.
Mit äußerster Skepsis stehen wir Diskussionen
gegenüber, in denen im Zusammenhang mit Sicherheitsfragen
verstärkte Eingriffe in die Grundrechte gefordert
werden. Die zunehmende mediale Verwertung von polizeilichen
oder gerichtlichen Untersuchungsergebnissen halten
wir für eine substantielle Bedrohung der persönlichen
Freiheit.
Wir glauben, daß die Justiz in
ihrer derzeitigen Verfassung in Zivil- und Strafsachen
nur unzureichend der Aufgabe, Grundrechte zu wahren
und verletzte Gerechtigkeit wiederherzustellen, nachkommt.
Bei Untersuchungshaft und Telefonüberwachung
sehen wir durch zu leichtfertiges Befolgen polizeilicher
Anforderungen die ausgleichende Funktion der Gerichte,
die auch die Unschuldsvermutung gegen vorschnelle
Verdächtigungen zu sichern haben, beeinträchtigt.
Mangelndes Verständnis für wirtschaftliche
Abläufe und deren zeitliche Notwendigkeiten und
manchmal Gleichgültigkeit gegenüber den
Rechtssuchenden entwerten gerichtliche Ergebnisse.
Wir sind davon überzeugt, daß
der die Menschenrechte garantierende Staat und die
offene Gesellschaft sich gegenseitig bedingen. Wir
wissen, daß die Entfaltung von Lebensentwürfen
und das Erreichen individueller Ziele auch soziales
Privileg sein kann. Die große Errungenschaft
der prinzipiellen rechtlichen Gleichstellung aller
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und des
allgemeinen Wahlrechts muß unvollkommen bleiben
ohne Beschäftigung, einen fairen Bildungszugang
und materielle Grundsicherung. Freiheit verlangt nicht
nur die Festschreibung der Gleichheit im Recht, sondern
die Herstellung von Chancengleichheit, Durchlässigkeit
und faktische Zutrittsmöglichkeiten in der Gesellschaft.
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Mit unserem Verständnis von Liberalismus
verbinden wir unser Bekenntnis zum Rechtsstaat, zur
Wettbewerbswirtschaft, zum Privateigentum und zur
Demokratie. Wir halten den freien Wettbewerb und das
Unternehmertum für wichtige gesellschaftliche
Garanten, die Befriedigung der Bedürfnisse möglichst
vieler zu gewährleisten. Wir sehen in der wirtschaftlichen
Kreativität eine Chance, Güterzuteilung
individuellen Wünschen gemäßer als
durch staatliche Organisation zu gestalten.
Wirtschaft soll sich grundsätzlich
frei entwickeln können. Alle Eingriffe, Regulierungen
und Aktivitäten der öffentlichen Hand bedürfen
der Begründung einer erhöhten, aber nicht
nur materiell zu betrachtenden Kosten-Nutzen-Relation.
Wir sehen diesen Grundsatz auf allen Ebenen staatlichen
und überstaatlichen Handelns vielfach verletzt.
Gleichzeitig sind wir überzeugt, daß zur
Sicherung der Wohlfahrtsfunktion des Wettbewerbes
verstärktes staatliches Handeln gegen marktbeherrschende
Zusammenschlüsse und Kartellabsprachen notwendig
ist.
Der Staat greift berechtigt als Gesetzgeber,
etwa über Steuern und Abgaben und über den
Vollzug der Behörden, in das Wirtschaftsgeschehen
ein. Häufig werden dabei aber unnötig einschränkende
Ziele verfolgt. Zum Teil sind die Verfahren zur Erreichung
legitimer Ziele übermäßig kompliziert,
intransparent, zeit- und geldraubend. Technischer
Fortschritt und organisatorische Weiterentwicklungen
müssen ebenso wie in der Wirtschaft auch bei
der Kontrolle wirtschaftlicher Tätigkeiten zur
Kostensenkung führen. Eine konsequente Überprüfung
der Rechtsvorschriften und der Verwaltungswirklichkeit
muß ein neues Gleichgewicht zwischen Schutzinteressen,
die präziser zu formulieren und in manchen Bereichen
durchaus zu erweitern sind, und den dafür notwendigen
staatlichen Abläufen herstellen.
Wir sind daher für eine Entschlackung
des bürokratischen Apparates durch kritisches
Hinterfragen des Rechtsbestandes und für die
dienstrechtliche und organisatorische Heranführung
dieses bürokratischen Apparates an vernünftige
Standards des Erwerbslebens. Bürokratisierung
einerseits, Nivellierung andererseits sind Herausforderungen
an eine liberale Gesellschaftspolitik, die die sozialen
Errungenschaften respektiert, aber unermüdlich
insistiert, daß der Sinn dieser Errungenschaften
darin liegt, dem einzelnen Menschen mehr Wahlmöglichkeiten
zu geben.
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