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Die hohe ökonomische Leistungsfähigkeit
marktwirtschaftlicher Systeme, der hohe Wohlstand
in ihnen und ihre ausgebauten Systeme sozialer Sicherheit
beruhen zu einem entscheidenden Teil darauf, daß
diese Systeme den Individuen große Spielräume
geben, ihre Begabungen und Fähigkeiten, ihren
Fleiß und ihren Einfallsreichtum, ihren Willen
und ihr Können zu entfalten. Der Markt und der
liberale Rechtsstaat verteilen in erheblichen Bereichen
effizient und auch bedürfnisadäquat Güter
und Lasten, Rechte und Pflichten, Freiheiten, Machtbefugnisse,
soziale Positionen und Lebenschancen.
Wir sind der Überzeugung,
daß auf dem Leistungsprinzip und auf dem Markt
alleine ein gerechtes Gemeinwesen nicht aufgebaut
werden kann. Politik hat von den Bedürfnissen
der Menschen auszugehen und ist auf Grundlage der
Erkenntnis zu formulieren, daß Bedürfnisse
unterschiedlich sind und nicht staatlich formuliert
werden dürfen. Die Verteilung, die unsere rechtsstaatliche
und marktwirtschaftliche Ordnung leistet, bedarf daher
in bestimmten Bereichen der Korrektur.
In modernen Gesellschaften kann es
aufgrund ihrer Differenziertheit kein einheitliches
Gerechtigkeits- und Verteilungskriterium für alle
Lebensbereiche geben. Wer einen sich ausschließenden
Gegensatz zwischen Leistungsgerechtigkeit und Verteilungsgerechtigkeit
aufbaut, verkennt daher die Komplexität der sozialen
Herausforderung einer modernen Gesellschaft. Trotz der
differenzierten Behandlung unterschiedlicher gesellschaftlicher
Sphären darf die wechselseitige Abhängigkeit
der Bereiche nicht außer Acht gelassen werden.
Ungerechtigkeit wird auch dort verstärkt, wo durch
ungerechte Verteilung in bestimmten Sphären Gerechtigkeit
in anderen Sphären unterlaufen wird. Die ungleiche
Verteilung von Familienlasten kann beispielsweise die
Teilnahme von Frauen am öffentlichen Leben erschweren.
Der zentrale Begriff unseres Gerechtigkeitsverständnisses
ist die Schaffung und Bewahrung von Teilnahmechancen.
Offene Politik soll Teilnahmechancen am wirtschaftlichen,
sozialen, politischen und kulturellen Leben für
alle Mitglieder der Gesellschaft eröffnen. Die
Wahrnehmung von Teilnahmerechten darf kein Privileg
sein. Die Möglichkeit der Teilhabe an materiellen
und immateriellen Gütern ist eine Grundvoraussetzung
für gesellschaftliche Gerechtigkeit. Unsere Vorstellung
von Gerechtigkeit verlangt, daß sich Sozialpolitik
von einer bloßen Fokusierung auf die Verteilung
materieller Güter löst. Das Konzept der
Schaffung gerechter Teilnahmechancen ist anspruchsvoll,
weil es verlangt, Sozialpolitik an der gerechten Verteilung
von Chancen zur Selbstentfaltung und Selbstverwirklichung
zu evaluieren.
Wir stellen in Österreich eine
unübersehbare Tendenz fest, sich um alte - die
Mehrheit begünstigende - Strukturen zu scharen,
Privilegien gegen schlechter organisierte Gruppen
zu verteidigen und Reformen zu verhindern. Mit dem
Argument der ,wohlerworbenen Rechte" werden institutionalisierte
Gruppenegoismen verschleiert. Umverteilungspolitik
hat sich in erster Linie an den Bedürftigen als
Adressaten zu orientieren. Die bei Verteilungsmaßnahmen
stets bestehende Gefahr von Mißbräuchen
darf nicht zum Anlaß genommen werden, die allgemeine
Sinnhaftigkeit wohlfahrtsstaatlicher Konzepte in Frage
zu stellen.
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Verteilungspolitik bedarf einer Kombination
an Maßnahmen aus Setzung von Rahmenbedingungen,
Mobilisierung sozialer Einrichtungen und Organisationen
und unmittelbaren staatlichen Eingriffen. Jeder Eingriff
verlangt eine präzise Formulierung der zu schützenden
Interessen, eine klare Setzung von Prioritäten
und eine zielorientierte, den Interessen adäquate
Formulierung von Instrumenten der Verteilungspolitik.
Verteilungspolitik ist nach unserer Auffassung auf
Grundlage eines dynamischen Verständnisses von
der Entwicklung unserer Gesellschaft und mit wacher
Kritik gegenüber jedem Übermaß staatlicher
Machtentfaltung zu formulieren.
Um einerseits gerechte Verteilung zu
erreichen und andererseits die Akzeptanz von Verteilungsmechanismen
zu erhöhen, ist eine höchstmögliche
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der verteilungspolitischen
Maßnahmen notwendig. Die gesellschaftliche Solidarität,
die das System sozialer Sicherheit trägt, nimmt
ab, wenn Ineffizienz und ungerechte Verteilungseffekte
die Akzeptanz des Wohlfahrtsstaates aushöhlen.
Trotz der großen Bedeutung der Verteilungspolitik
- alleine schon hinsichtlich ihres Mittelvolumens
- gibt es heute keine ausreichende Evaluation über
ihre Wirksamkeit und Effizienz. Markt, Demokratie,
Bürokratie und Verhandlungssysteme entfalten
hochkomplexe Verteilungswirkungen, welche auf ihren
Erfolg und ihre Zielkonformität hin ständig
zu überprüfen sind.
Der moderne Wohlfahrtsstaat sieht sich
der Problematik gegenüber, daß der Durchsetzung
von Gerechtigkeit mit materiellen Mitteln Grenzen
gesetzt sind. Einerseits werden den wachsenden Aufgaben
keine adäquaten Steigerungen der Einnahmen gegenüberstehen,
andererseits kann der Zugang zu immateriellen Gütern
-wie etwa Bildung- oftmals auch durch finanziellen
Einsatz alleine nicht gewährleistet werden. Diese
Einsicht verlangt ein weites Verständnis von
den Instrumenten und den Methoden der Verteilungspolitik.
Im Rahmen der Vorgaben knapper werdender
Ressourcen ist Prioritätensetzung in der Verteilungspolitik
notwendiger denn je. Sie hängt maßgeblich
von den politischen Zielvorstellungen einer Gesellschaft
ab.
Offene Politik verlangt die Suche nach
einem Ausgleich der Interessen der Gegenwart und der
Interessen der Zukunft, der über eine Fortschreibung
des Status quo hinausgeht. Eine solide Fiskalpolitik
soll die Belastung künftiger Bürger und
Steuerzahler für heutigen Konsum vermeiden. Der
Generationenvertrag ist nicht einseitig geschlossen.
Der Schutz der Umwelt erfordert nicht nur deren Konservierung,
um sie für die Zukunft nutzbar zu erhalten. Moderne
Gerechtigkeitspolitik hat sich in gewissem Maß
von anthropozentrischen Vorstellungen zu lösen.
Wir müssen auch den Eigenwert nicht-menschlicher
Lebewesen und der Ökosysteme anerkennen.
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