|
Die Zivilgesellschaft der Zukunft bedarf eines neuen
Gesellschaftsvertrages. In diesem muß die Anerkennung
der Bedürfnisse der Menschen damit verbunden
werden, daß Bürgerinnen und Bürger
die Gestaltung ihrer Lebenswelt stärker selbst
in die Hand nehmen und sich nicht ausschließlich
auf kollektive Regelungsmechanismen des Wohlfahrtsstaates
verlassen.
Wir bekennen uns zu der Notwendigkeit wohlfahrtsstaatlicher
Maßnahmen und sehen die erzielten Erfolge der
letzten 50 Jahre. Um gesellschaftliche Gerechtigkeit
zu erreichen und neu auftretenden sozialen Risken
zu begegnen, bedarf es allerdings deren permanenter
Infragestellung und Weiterentwicklung .
Ein moderner Wohlfahrtsstaat darf sich nicht an den
bürokratischen Zwängen und den aktuellen
finanziellen Spielräumen der Behörden ausrichten.
Die Institutionen des Wohlfahrtsstaates sind als soziale
Dienstleistungsunternehmen zu verstehen, deren Leistungen
kein Gnadenakt sind und wo Betroffene nicht wie Bittsteller,
sondern als Menschen mit Bedürfnissen und Rechten
behandelt werden.
Wir sehen im ökonomischen Denken und im Bemühen
um mehr Effizienz keine Tabus, obwohl im Sozialbereich
auch andere Wertmaßstäbe gelten müssen.
Wir sehen Probleme in Einrichtungen, die keine Anreize
zur Steigerung der Effizienz ihrer Leistungen gesetzt
bekommen, oder gar Fehlanreize -wie zum Beispiel im
Gesundheitssystem- zur Basis ihrer Planung machen.
Diese haben keine Motivation, sich wirtschaftlich
und qualitativ zu verbessern.
Durch den Anstieg der Arbeitslosigkeit, die zunehmenden
Probleme von Jugendlichen bei der Integration in den
Arbeitsmarkt, und die geringere Erwerbsbeteiligung
von Frauen stößt der sozialpolitische Ansatz,
soziale Leistungen an die Erwerbsarbeit zu koppeln,
immer mehr an seine Grenzen. Wir sehen in Modellen,
die nicht an der Erwerbsbeteiligung ansetzen, eine
Chance, eine gerechtere Verteilung sozialer Teilnahmechancen
zu ermöglichen. Dennoch kommt in Zukunft den
Fragen der Neudefinition von Arbeit, der Aufteilung
von Arbeitszeit und sozial verträglichen, flexibleren
Arbeitsmodellen vordringliche Bedeutung zu.
Darüberhinaus verhindert auch die Koppelung
der Finanzierung sozialer Maßnahmen an den Faktor
Arbeit oftmals das Entstehen weiterer Arbeitsplätze.
Wir befürworten alternative Finanzierungsformen,
die zu einer Entlastung der Arbeitskosten führen.
Ziel muß es sein, einen gerechteren Zugang zu
Erwerbsmöglichkeiten zu schaffen. Bestehende
arbeitsrechtliche Regelungen müssen zur Diskussion
gestellt und neu bewertet werden. Nicht gerechtfertigte
Hindernisse und Überreglementierungen in diesem
Bereich sowie ungerechtfertigte berufsständische
Privilegien stehen dem Anspruch eines gerechten Zugangs
zu Erwerbsmöglichkeiten entgegen.
|
Bestimmte Gruppen -insbesondere Frauen- werden heute
vielfach durch die Konzentration auf die klassische
Erwerbsbiographie mit geradlinigem Karriereverlauf
und ununterbrochener Vollerwerbstätigkeit benachteiligt.
Daher kann dieses Modell unter den geänderten
Rahmenbedingungen nicht mehr als selbstverständlich
für alle angesehen werden und als ausschließliche
Grundlage sozialer Sicherungssysteme gelten. Frauen
sind überdies durch die im Schnitt geringeren
Erwerbseinkommen und die fehlenden Ansprüche
bei finanzieller Abhängigkeit in einer ,männlichen
Versorgerehe" stark in ihren Handlungsspielräumen
eingeschränkt. Die Ungleichgewichte im Erwerbsleben,
die durch die Ausblendung der heute unbezahlten Arbeit
noch verstärkt werden, setzen sich auch im Sozialsystem
fort und führen zu höheren sozialen Risiken
für Frauen.
Trotz der hohen Integrationsleistung unseres Sozialsystems
konnten in wesentlichen Bereichen weder der Arbeitsmarkt,
noch der Sozialstaat Gerechtigkeit garantieren und
Armut vermeiden. Oftmals wurden sogar strukturelle
Ungleichheiten - wie etwa zwischen den Geschlechtern
- noch verfestigt.
Als notwendige Schwerpunkte im Sozialbereich sehen
wir eine stärkere Betonung der Existenzsicherung
durch den Ausbau einer universellen Mindestsicherung
mit starken Leistungsanreizen, die Forcierung von
präventiven Maßnahmen, um teure soziale
Folgekosten zu vermeiden, und die Aktivierung der
Gesellschaft.
Die staatlich geregelten Bereiche der Wohlfahrt müssen
von der Politik rechtzeitig geplant und gestaltet
werden. Dies gilt angesichts der demographischen Entwicklung
insbesondere für die längst notwendige Anhebung
des Pensionsalters und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit
des Gesundheitssystems.
Offene Politik muß sich an den vorhandenen
Ressourcen und Fähigkeiten der Menschen und der
Gesellschaft als Ganzes und nicht ausschließlich
an deren Defiziten orientieren. Nur wer Menschen etwas
zutraut, kann sie dabei unterstützen, Handlungsfähigkeit
wiederzuerlangen und damit soziale Probleme zu lösen.
Ein Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern
als Buchhalter begegnet, darf sich nicht wundern,
wenn diese ihm in erster Linie ökonomisch kalkulierend
entgegentreten.
Unser Ziel ist eine Wohlfahrtsgesellschaft, die die
Gesellschaft nicht in Geber und Nehmer spaltet, sondern
in der jede und jeder nach den jeweiligen Möglichkeiten
zum gemeinschaftlichen Zusammenleben beiträgt.
|